Bayerisches Volksgetränk
Mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 162 l liegt Bayern an der Spitze des Bierverbrauchs in der Bundesrepublik. Rechnet man die unter 16-Jährigen heraus, die beim Konsum alkoholhaltiger Getränke korrekterweise vernachlässigt werden müssen, so errechnet sich ein Pro-Kopf-Verbrauch der über 16-Jährigen von sogar ca. 215-220 l im Jahr.
Damit ist bayerisches Bier nicht nur ein “Volksgetränk”, es gehört in Bayern zweifellos auch zu den Grundnahrungsmitteln.
Gerade bei Grundnahrungsmitteln stellt sich jedoch in besonderer Weise die Frage nach dem Umfang von Rückständen solcher Stoffe, die für die menschliche Gesundheit bedenklich oder gar schädlich sind. Die modernen Anbauformen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die allgemeine Belastung unserer Umwelt mit Schadstoffen unterschiedlichsten Ursprungs bewirken heute, dass es Nahrungsmittel, die gänzlich rückstandsfrei sind, nicht gibt.
Um so wichtiger ist es gerade bei Grundnahrungsmitteln, einerseits die Rückstandsbelastung zu minimieren und andererseits auf die Zugabe all solcher Stoffe zu verzichten, die für die Herstellung dieser Nahrungsmittel offenkundig nicht erforderlich sind. Dies gilt im Besonderen für Zusatzstoffe, die beispielsweise Geschmack, Farbe oder Haltbarkeit des Bieres wie auch die Stabilität seines Schaumes künstlich beeinflussen sollen, und deren Verwendung sich in den zurückliegenden bald 500 Jahren als für die Bierproduktion völlig überflüssig erwiesen hat.
Die Beschränkung auf die Verwendung ausschließlich von Wasser, Malz, Hopfen und Hefe für die Bierproduktion in Bayern ist damit nicht nur ein Zeichen besonders hoher Braukunst; sie steht auch für ein Bekenntnis zum aktiven Verbraucherschutz, steht für ein in höchstem Maße reines, bekömmliches Qualitätsprodukt. Diese Bedeutung des Reinheitsgebotes findet sich schon in der Begründung zum Entwurf des Biersteuergesetzes vom 26. Juli 1918 eindrucksvoll bestätigt:
“Die Erfahrungen haben gelehrt, daß das Reinheitsgebot ein stets gleichbleibendes und einwandfreies Produkt mit größter Sicherheit zu gewährleisten vermag und gesundheitliche Schädigungen des Verbrauchers, wie sie bei der Verwendung von Ersatzstoffen nicht selten zu beobachten waren, nicht herbeiführt!”27_bierbrunnen
So ist bayerisches Bier, gebraut nach dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516 – in Maßen genossen – sicherlich die wohlschmeckendste Art, die Gesundheit zu bewahren und zugleich die gemütlichste, die Hektik des Alltags abzubauen.
Kurzfilm: Bierland Bayern: http://www.youtube.com/watch?v=pO-2O-WDTHg
Quelle: Bayerischer Brauerbund e.V., München